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   OLG Celle, 18.02.2022 - 3 Ws 49/22 (UVollz)   

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https://dejure.org/2022,17434
OLG Celle, 18.02.2022 - 3 Ws 49/22 (UVollz) (https://dejure.org/2022,17434)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.02.2022 - 3 Ws 49/22 (UVollz) (https://dejure.org/2022,17434)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Februar 2022 - 3 Ws 49/22 (UVollz) (https://dejure.org/2022,17434)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 6 GG; § 119 Abs. 1 StPO; § 467 Abs. 1 StPO
    Ablehnung eines Antrags auf Telefonerlaubnis; Maßstab des Art. 6 GG bei Prüfung einer Telefonerlaubnis; Hohe Straferwartung kein Totschlagargument für Ablehnung einer Telefonerlaubnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Ablehnung eines Antrags auf Telefonerlaubnis Maßstab des Art. 6 GG bei Prüfung einer Telefonerlaubnis Hohe Straferwartung kein Totschlagargument für Ablehnung einer Telefonerlaubnis

Verfahrensgang

  • LG Verden - 1 KS 118/21
  • LG Verden - 146 Js 49879/21
  • OLG Celle, 18.02.2022 - 3 Ws 49/22 (UVollz)

Papierfundstellen

  • StV 2023, 89
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Dresden, 05.04.2016 - 3 Ws 30/16
    Auszug aus OLG Celle, 18.02.2022 - 3 Ws 49/22
    Für das Vorliegen einer solchen Gefahr müssen konkrete Anhaltspunkte bestehen; die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbraucht, reicht nicht aus (BVerfG aaO; ebenso OLG Dresden, Beschluss vom 5. April 2016 - 3 Ws 30/16, StraFo 2016, 206; OLG Hamm, Beschluss vom 13. November 2012 - III-5 Ws 329/12 , StV 2014, 28 ; OLG Köln, Beschluss vom 28. Dezember 2012 - III-2 Ws 896/12, StV 2013, 525 ; LR-Gärtner, a.a.O. Rn. 13; KK-StPO-Schultheiß, 8. Aufl., § 119 Rn. 7).
  • OLG Köln, 28.12.2012 - 2 Ws 896/12

    Voraussetzungen für Anordnungen nach § 119 Abs. 1 StPO

    Auszug aus OLG Celle, 18.02.2022 - 3 Ws 49/22
    Für das Vorliegen einer solchen Gefahr müssen konkrete Anhaltspunkte bestehen; die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbraucht, reicht nicht aus (BVerfG aaO; ebenso OLG Dresden, Beschluss vom 5. April 2016 - 3 Ws 30/16, StraFo 2016, 206; OLG Hamm, Beschluss vom 13. November 2012 - III-5 Ws 329/12 , StV 2014, 28 ; OLG Köln, Beschluss vom 28. Dezember 2012 - III-2 Ws 896/12, StV 2013, 525 ; LR-Gärtner, a.a.O. Rn. 13; KK-StPO-Schultheiß, 8. Aufl., § 119 Rn. 7).
  • OLG Frankfurt, 27.03.2017 - 3 Ws 288/12

    Akustische Überwachung von Gefangenenbesuchen

    Auszug aus OLG Celle, 18.02.2022 - 3 Ws 49/22
    Auch kann die Abwehr einer Verdunkelungsgefahr, weil vom Haftzweck generell mitumfasst, Beschränkungen auch dann rechtfertigen, wenn der Haftbefehl nicht ausdrücklich auf diesen Haftgrund gestützt worden ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 27. März 2017 - 3 Ws 288/12 -, juris; Meyer-Goßner/Schmitt StPO 62. Aufl. § 119 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 19.12.2018 - 3 StR 263/18

    Untreue durch den gesetzlichen Betreuer (kein Vermögensschaden durch Veranlassung

    Auszug aus OLG Celle, 18.02.2022 - 3 Ws 49/22
    Beschränkungen in der Untersuchungshaft, die der Abwendung (u.a.) der Verdunkelungsgefahr gelten sollen, sind an der Vorschrift des § 119 Abs. 1 StPO zu messen (vgl. Senatsbeschluss vom 22. März 2019, Az.: 3 Ws 67/19, StraFo 2019, 219 [BGH 19.12.2018 - 3 StR 263/18] ).
  • OLG Hamm, 13.11.2012 - 5 Ws 329/12

    Anforderungen an Beschränkungen in der Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Celle, 18.02.2022 - 3 Ws 49/22
    Für das Vorliegen einer solchen Gefahr müssen konkrete Anhaltspunkte bestehen; die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbraucht, reicht nicht aus (BVerfG aaO; ebenso OLG Dresden, Beschluss vom 5. April 2016 - 3 Ws 30/16, StraFo 2016, 206; OLG Hamm, Beschluss vom 13. November 2012 - III-5 Ws 329/12 , StV 2014, 28 ; OLG Köln, Beschluss vom 28. Dezember 2012 - III-2 Ws 896/12, StV 2013, 525 ; LR-Gärtner, a.a.O. Rn. 13; KK-StPO-Schultheiß, 8. Aufl., § 119 Rn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 31.01.2014 - 3 Ws 16/14

    Zulässigkeit der akustischen Besuchsüberwachung eines Untersuchungsgefangenen

    Auszug aus OLG Celle, 18.02.2022 - 3 Ws 49/22
    Hierbei sind erforderliche Beschränkungen regelmäßig an den strengen Maßstäben des Art. 6 GG zu messen (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Januar 2014, Az.: 3 Ws 16-17/14, StV 2014, 550 ).
  • OLG Celle, 22.02.2019 - 3 Ws 67/19

    Uneingeschränkte Geltung des § 119 StPO in Niedersachsen

    Auszug aus OLG Celle, 18.02.2022 - 3 Ws 49/22
    Beschränkungen in der Untersuchungshaft, die der Abwendung (u.a.) der Verdunkelungsgefahr gelten sollen, sind an der Vorschrift des § 119 Abs. 1 StPO zu messen (vgl. Senatsbeschluss vom 22. März 2019, Az.: 3 Ws 67/19, StraFo 2019, 219 [BGH 19.12.2018 - 3 StR 263/18] ).
  • BVerfG, 30.10.2014 - 2 BvR 1513/14

    Für die Anordnung von Beschränkungen gemäß § 119 StPO müssen konkrete

    Auszug aus OLG Celle, 18.02.2022 - 3 Ws 49/22
    Allerdings ist bei der Anwendung von § 119 Abs. 1 StPO immer dem Umstand Rechnung zu tragen, dass ein Untersuchungsgefangener noch nicht rechtskräftig verurteilt ist und deshalb allein den unvermeidlichen Beschränkungen unterworfen werden darf (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Oktober 2014, Az: 2 BvR 1513/14 , NStZ-RR 2015, 79).
  • LG Nürnberg-Fürth, 05.09.2023 - 20 KLs 355 Js 10216/23

    Aufhebung der Briefüberwachung des Untersuchungsgefangenen

    § 119 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 StPO bietet zwar eine zulässige Ermächtigungsgrundlage, jedoch muss seine Auslegung im Lichte des Grundrechts und bei Untersuchungsgefangenen ebenso im Lichte der Unschuldsvermutung erfolgen, sodass der Untersuchungsgefangene allein den unvermeidlichen Beschränkungen unterworfen werden darf (BVerfG 30.10.2014 - 2 BvR 1513/14, NStZ-RR 2015, 79 (80); KG 20.10.2022 - 5 Ws 41/22, BeckRS 2022, 38740 Rn. 23; OLG Celle 18.02.2022 - 3 Ws 49/22 (UVollz), BeckRS 2022, 14685 Rn. 7; OLG Stuttgart 08.02.2022 - 1 Ws 21/22, BeckRS 2022, 2423 Rn. 8).

    Das bloße Vorliegen der Haftgründe allein kann Anordnungen nach § 119 Abs. 1 StPO schon deshalb nicht rechtfertigen, weil diese bereits Voraussetzung der Untersuchungshaft als solcher und deshalb für sich genommen nicht geeignet sind, die Erforderlichkeit darüber hinausgehender Beschränkungen zu begründen (BVerfG 30.10.2014 - 2 BvR 1513/14, NStZ-RR 2015, 79 (80); KG 20.10.2022 - 5 Ws 41/22, BeckRS 2022, 38740 Rn. 24; OLG Celle 18.02.2022 - 3 Ws 49/22 (UVollz), BeckRS 2022, 14685 Rn. 8).

    Für das Vorliegen einer Verdunkelungsgefahr müssen ebenfalls konkrete, real-erhöhte Anhaltspunkte bestehen; auch hier reicht die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbraucht, explizit nicht aus (OLG Celle 18.02.2022 - 3 Ws 49/22 (UVollz), BeckRS 2022, 14685 Rn. 8; OLG Düsseldorf 25.01.2021 - 3 Ws 7-9/21, BeckRS 2021, 14810 Rn. 7).

    Ebenso scheitern allgemein gehaltene Erwägungen des Inhalts, dass die mit der vorgeworfenen Tat einhergehende hohe Straferwartung die Einschränkungen rechtfertige, an den oben genannten Grundsätzen (OLG Celle 18.02.2022 - 3 Ws 49/22 (UVollz), BeckRS 2022, 14685 Rn. 10).

    Dass ein entsprechendes, konkretes Verhalten, welches auf Verdunkelungshandlungen schließen ließe, bei den Angeklagten bislang - trotz nunmehr über sechsmonatiger Untersuchungshaft - nicht zutage getreten ist, ist demnach zu würdigen (OLG Celle 18.02.2022 - 3 Ws 49/22 (UVollz), BeckRS 2022, 14685 Rn. 10).

    Darauf kann es bei richtiger Sichtweise zwar gar nicht ankommen, denn ein zulässiges Verteidigungsverhalten, wozu es gehört, sich schweigend oder bestreitend zum Tatvorwurf zu verhalten, dürfte nicht zur Bejahung der Annahme konkreter Verdunkelungsbemühungen herangezogen werden (OLG Celle 18.02.2022 - 3 Ws 49/22 (UVollz), BeckRS 2022, 14685 Rn. 10).

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